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Kontakt

Wohnpark Malepartus
Wohnen und Leben im Park
Tremsbütteler Weg 100
22941 Bargteheide

Telefon: 04532 / 28 62 30
Telefax: 04532 / 28 62 37
info@malepartus-wohnpark.de

 

Qualität

MDK-Prüfbericht (bitte anklicken)



 
 

Pflegesätze

Die Pflegesätze der einzelnen Pflegegrade können Sie der nachfolgenden
Tabelle entnehmen.

 Pflegegrad

1
2 3 4 5
 Pflegekosten 1.708,69
2.190,68 2.682,68 3.195,68 3.425,68
-  Anteil Pflegekasse  125,00
770,00 1.262,00 1.775,00 2.005,00
 = EEE (Eigenanteil Pflege) 1.583,69
1.420,68 1.420,681.420,681.420,68
 + Unterkunft 619,35
619,35619,35619,35619,35
 + Verpflegung 438,66
438,66438,66438,66438,66
 + Investitionskosten 552,43
552,43 552,43 552,43 552,43
 + Umlage Auszubildende63,2763,2763,2763,2763,27
 = Eigenanteil (gesamt)  3.257,40 
 3.094,39 
 3.094,39 
 3.094,39 
 3.094,39 
 abzüglich 15% im 1. Jahr *3.010,362.871,79
2.871,792.871,792.871,79
 abzüglich 30% im 2. Jahr *2.763,312.649,20
2.649,202.649,202.649,20
 abzüglich 50% im 3. Jahr *2.433,922.352,41
2.352,412.352,412.352,41
 abzüglich 75% ab 4. Jahr *2.022,181.981,42
1.981,421.981,421.981,42

Alle Beträge sind Monatsbeträge in Euro (Stand 01.01.2024)

Zur Berechnung der Tagessummen teilen Sie den jeweiligen Betrag einfach durch 30,42 Tage.

* Seit dem 01.01.2024 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag an den Kosten für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen, gestaffelt nach der Dauer des Aufenthaltes. Der Zuschuss wird gewährt auf den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und die Ausbildungsumlage und beträgt 15% im ersten Jahr, 30% im zweiten Jahr, 50% im dritten Jahr und 75% ab dem vierten Jahr in dem jemand in einer vollstationären Einrichtung lebt.

Der Pflegesatz für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegeheimkosten von der Pflegekasse oder dem Sozialamt bezuschusst beziehungsweise übernommen.

Pflegekassenleistung: Diese Leistung erhält jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Preisliste.

Sozialamtsleistungen: Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimpflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es jedem Menschen - egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind - frei steht, ein Heim seiner Wahl zu suchen.